Lichtverschmutzung durch Flutlichtanlagen bei Sportstätten

Dass viele Flutlichtanlagen nicht nur die Sportflächen beleuchten, ist meist schon von Weitem zu erkennen. Sie blenden, erhellen die Umgebung (z.B. Wohngebiete, Wälder oder Felder) und Strahlen Licht direkt oder indirekt (über Reflexion) in den Himmel.

Für die Umrüstung auf energiesparende LED-Flutlichtbeleuchtung gibt es in Hessen staatliche Fördermitteln. Energieversorger und Beleuchtungsfirmen werben aktiv für eine Umrüstung. Empfehlungen zu umweltfreundlicher Beleuchtung sind jedoch zu wenig bekannt, werden oft nicht berücksichtigt und sind derzeit kein Kriterium für die Förderung.

Bei einer Umrüstung sollten ausschließlich Fluter verwendet werden, die horizontal montiert sind und nur auf die Nutzfläche (z.B. das Spielfeld) strahlen. Die Beleuchtung sollte in warmen Farben (Farbtemperatur maximal 3000 Kelvin) und mit möglichst geringer Beleuchtungsstärke (max. 75 Lux, Klasse III für regionale Wettkampfstätten) erfolgen.

Die Ausrichtung vorhandener Fluter sollte korrigiert und die unnötige Beleuchtung der Umgebung durch Blendkappen reduziert werden. Außerhalb des Trainingsbetriebs sollte die Beleuchtung abgeschaltet sein und abhängig von der Art des Spielbetriebs gedimmt werden.

Der Arbeitskreis Lichtverschmutzung (Landkreis Fulda) hat eine Resolution zur Vermeidung von Lichtimmissionen bei der Umrüstung von Flutlichtanlagen an Sportstätten herausgebracht. Diese ist auf der Website des NABU Kreisverband Fulda e.V. verfügbar.

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