Über uns

Unsere Arbeitsgruppe „Schutz der Nacht“ beschäftigt sich mit der zunehmenden Aufhellung der Nacht durch künstliches Licht und deren negative Auswirkungen auf die Umwelt. Unser Ziel ist es, die Bevölkerung, Städte und Gemeinden sowie Unternehmen im Großraum Darmstadt (Stadt- und Landkreis) für das Thema zu sensibilisieren sowie auf eine bedarfsgerechte und umweltverträglichere Beleuchtung hinzuweisen, um weitere Lichtverschmutzung zu vermeiden.

Das tun wir in unserer Freizeit und freuen uns über Unterstützer und Mitstreiter in der Region. Falls Sie mitmachen möchten, Fragen oder Kommentare haben, senden Sie uns gerne eine E-Mail an schutz-der-nacht@vsda.de. Hinweise und Fotos zu schlechter Beleuchtung können Sie uns ebenfalls gerne zusenden.

Über das hessische Netzwerk gegen Lichtverschmutzung kooperieren wir mit Umweltschutzverbänden und weiteren Institutionen in Hessen.

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen sowie Handlungsempfehlungen für Städte- und Gemeinden, Privathaushalte und Unternehmen zusammengefasst. Nach den einzelnen Abschnitten befinden sich Links mit Quellen und weiterführenden Informationen.

Lichtverschmutzung ist unnötige Aufhellung der Nacht durch Kunstlicht

Lichtverschmutzung aus dem Weltall im Vergleich (1992/2010). Quelle: NGDC/DMSP/ESA

Die Aufhellung von Nachtlandschaften nimmt in Europa um bis zu 6 % im Jahr zu. Insbesondere die Einführung energiesparender LED-Beleuchtung hat dazu geführt, dass deutlich mehr, heller, länger und mit höherem Blauanteil beleuchtet wird. Öffentliche Beleuchtung sowie Außenbeleuchtung von Unternehmen und Privathaushalten die früher aus Kostengründen nachts abgeschaltet wurde, leuchtet teilweise die ganze Nacht.

Licht wird nicht zielgerichtet auf die Nutzflächen wie zum Beispiel Hauseingänge, Wege, Straßen, Parkplätze, Sportplätze oder Industriegelände ausgerichtet. Durch die Auswahl von Lampen mit schlechter Abstrahlcharakteristik oder falsche Montage (z.B. Höhe oder Ausrichtung) werden der Himmel und die Umgebung direkt oder indirekt (über Reflexion) angeleuchtet.

Zu einer weiteren Aufhellung führt gestalterisches Licht. Zum Beispiel in Schaufenstern, von Werbeanlagen, an Denkmälern, öffentlichen Gebäuden, Unternehmen oder in Gärten.

Weitere Informationen:

Erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt

Die Sichtbarkeit des Kulturguts Sternenhimmel geht zunehmend verloren und die Auswirkungen auf die Umwelt sind fatal. Ca. 30 % aller Säugetiere und 70 % der Insekten sind dämmerungs- oder nachtaktiv und werden durch die künstliche Aufhellung gestört. Die Lichtverschmutzung ist eine Ursache für das massive Insekten- und Artensterben, das zu einer Verringerung der Bestäubungsleistung und Reduzierung des Nahrungsangebots für andere Tiere, insbesondere für Vögel führt.

Zugvögel werden auf ihren Routen abgelenkt und der Vegetationszyklus von Bäumen und Pflanzen negativ verändert. Bäume treiben zu früh aus und die jungen Blatttriebe erfrieren später durch Nachtfröste. Sie werfen ihre Blätter zu spät ab und erleiden Frostschäden. Der Aktionsradius von Tieren (z.B. Fledermäusen und Igeln) wird eingeschränkt oder sie werden durch Licht verdrängt. Insekten werden durch das helle Licht bis zur Erschöpfung angezogen, verenden im Inneren von Lampen oder verbrennen am heißen Gehäuse.

Aber auch Menschen werden durch Aufhellung in ihrem Schlaf und ihrem Biorhythmus gestört. Ein – und Durchschlafprobleme führen am nächsten Tag nicht nur zu Müdigkeit, sondern auf Dauer auch zu gesundheitlichen Störungen wie erhöhte Reizbarkeit und Bluthochdruck .

Im Gegensatz zu den alten Natriumdampflampen strahlen LED-Leuchten das Licht in einem sehr breiten Spektrum mit meist hohem Blau Anteil aus. Genau in den Bereichen des blauen bis ultravioletten Lichts liegt jedoch die maximale Empfindlichkeit des Farbsehens vieler Tiere, insbesondere der Insekten. Das rötliche Farbspektrum nehmen sie wenig bis überhaupt nicht wahr.

Noch wichtiger als die passende Farbtemperatur ist es, zum Schutz der Umwelt auf unnötige Beleuchtung grundsätzlich zu verzichten. Beleuchtungsstärken müssen auf das notwendige Minimum reduziert und bedarfsgerecht angepasst werden. Zum Beispiel durch Bewegungsmelder, Absenkung der Beleuchtungsstärke in Zeiten mit niedrigem Verkehrsaufkommen oder eine Abschaltung in der Nacht.

Unnötige oder zu helle Beleuchtung sowie eine Beleuchtung außerhalb der Nutzfläche verschwendet zudem Energie und ist somit ebenfalls klimaschädlich.

Weitere Informationen:

Die richtige Beleuchtung im öffentlichen Raum

In Deutschland gibt es bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Fußgängerüberwege) für Flächen des öffentlichen Verkehrs in Städten und Gemeinden keine allgemeine Beleuchtungspflicht. Das Hessisches Straßengesetz (HStrG) enthält keine Beleuchtungsvorschriften und die Verkehrssicherungspflicht liegt zunächst beim Verkehrsteilnehmer und nicht beim Straßenbaulastträger. Städte- und Gemeinden können demnach frei entscheiden, ob, wie und wann beleuchtet werden soll und sollten das verantwortungsvoll tun.

Die Norm DIN 13201 enthält Empfehlungen der Industrie für die Straßenbeleuchtung, aus der sich keine Rechtspflichten ergeben. Kriterien ob Verkehrsflächen überhaupt beleuchtet werden müssen gehören explizit nicht zum Anwendungsbereich der Norm. Aktuell liegen die Beleuchtungsstärken in Europa unter den Empfehlungen der Norm und ihre flächendeckende Umsetzung würde zu einer deutlichen Erhöhung des Energieverbrauchs sowie einer massiven Zunahme von Lichtverschmutzung führen.

Bei der Umrüstung und Errichtung von Beleuchtungsanlagen steht die Energieeinsparung im Vergleich zur älteren Leuchtmitteln im Vordergrund. Aspekte des Umwelt- und Artenschutzes werden meist unzureichend berücksichtigt und fehlen in Förderrichtlinien sowie Beratungsangeboten von Energieagenturen und Energieversorgern. Die Möglichkeiten der Städte und Gemeinden entsprechende Vorgaben in Bebauungsplänen, Baugenehmigungen und Aufträgen zu machen werden oft nicht ausgeschöpft.

Aufgrund des niedrigen Energieverbrauchs werden in bislang unbeleuchteten Bereichen zusätzlich Lampen aufgestellt, zum Bespiel an Rad- und Fußwegen oder zur dekorativen Beleuchtung an öffentlichen Gebäuden. Öffentliche Beleuchtung die früher in den Rand- und Nachtzeiten abgeschaltet wurde, brennt jetzt die ganze Nacht. Dieses zusätzliche Licht führt zu einer weiteren Aufhellung und somit Zunahme der Lichtverschmutzung. Hinzu kommen Anschaffungs-, Wartungs und Energiekosten.

Künstliche Beleuchtung sollte nur eingesetzt werden, wenn sie unbedingt notwendig ist. Beleuchtungsstärken sollten gering gehalten, abhängig vom Verkehrsaufkommen abgesenkt und die Leuchtdauer beschränkt werden. Es sollten nur voll abgeschirmte und geschlossenen Leuchten verwendet werden, die mit möglichst niedriger Masthöhe horizontal montiert werden und ohne Streulicht nur auf die Nutzfläche leuchten. Die Lampen sollten warme Lichtfarben ohne Ultraviolett- und mit geringem Blauanteil haben (max. 3.000 Kelvin, idealerweise 2.200 Kelvin).

Licht ist eine schädliche Umwelteinwirkung nach §3 des Bundes-Immissionsschutzgesetz und Pflichten zur Vermeidung von Lichtimmissionen ergeben sich aus §22 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Kapitel 3 „Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft“ des Bundesnaturschutzgesetz (§§ 13 bis 15) sowie §41 für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten.

Seit dem 1. März 2022 verbietet das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, §23) die Neuerrichtung von Beleuchtung und Werbeanlagen in Naturschutzgebieten. Mit dem neuen §41a wird der „Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtungen“ zur Pflichtaufgabe. Er enthält sogar eine Umrüstungs- oder Nachrüstungspflicht für bestehende Beleuchtung.

Wir bitten alle Städte und Gemeinden sowie die Energieversorger in der Region durch optimierte und rücksichtsvolle Beleuchtung jetzt ihren Beitrag zur Vermeidung von Lichtverschmutzung zu leisten. Zum Wohl der Umwelt, zur Energieeinsparung und zur Vermeidung von Kosten zur Mängelbeseitigung (§41a BNatSchG).

Weitere Informationen:

Flutlichtbeleuchtung von Sportstätten

Dass viele Flutlichtanlagen nicht nur die Sportflächen beleuchten ist meistens schon von Weitem zu erkennen. Sie blenden, erhellen die Umgebung (z.B. Wohngebiete, Wälder oder Felder) und strahlen Licht direkt oder indirekt (über Reflexion) in den Himmel. Für die Umrüstung auf energiesparende LED-Flutlichtbeleuchtung gibt es in Hessen staatliche Fördermitteln. Energieversorger und Beleuchtungsfirmen werben aktiv für eine Umrüstung. Empfehlungen zu umweltfreundlicher Beleuchtung sind jedoch zu wenig bekannt, werden oft nicht berücksichtigt und sind derzeit kein Kriterium für die Förderung.

Bei einer Umrüstung sollten ausschließlich Fluter verwendet werden, die horizontal montiert sind und nur auf die Nutzfläche (z.B. das Spielfeld) strahlen. Die Beleuchtung sollte in warmen Farben (Farbtemperatur maximal 3000 Kelvin) und mit möglichst geringer Beleuchtungsstärke (max. 75 Lux, Klasse III für regionale Wettkampfstätten) erfolgen.

Die Ausrichtung vorhandener Fluter sollte korrigiert und die unnötige Beleuchtung der Umgebung durch Blendkappen reduziert werden. Außerhalb des Trainingsbetriebs sollte die Beleuchtung abgeschaltet sein und abhängig von der Art des Spielbetriebs gedimmt werden.

Wir bitten alle Sportvereine sowie Städte und Gemeinden in der Region, auf optimierte und rücksichtsvolle Flutlichtbeleuchtung zu achten, insbesondere bei der Umrüstung oder Reparatur. So lassen sich negative Auswirkungen auf die Umwelt, unzulässige Lichtimmissionen (siehe §3 BImSchG) und Kosten der Mängelbeseitigung (§41a BNatSchG) vermeiden.

Weitere Informationen:

Bedarfsgerechte Beleuchtung im Privathaushalt

Durch die richtige Beleuchtung können auch Privathaushalte umweltschädliche Lichtimmission vermeiden oder reduzieren. Die Beleuchtung von Wegen und Eingängen sollte zielgerichtet erfolgen, sodass Licht nur nach unten strahlt, aber nicht zur Seite oder in den Himmel. Es sollten Lampen mit warmen Farbtemperaturen (z.B. 2700 Kelvin) und möglichst geringer Helligkeit verwendet werden. Über Bewegungsmelder oder Zeitschaltuhren sollten Lampen nur angeschaltet werden, wenn sie benötigt werden.

Vorhandene Beleuchtung lässt sich oft mit einfachen Mitteln umrüsten, um eine Lichtabstrahlung zur Seite oder in den Himmel zu vermeiden. Zum Beispiel durch Austausch von Leuchtmitteln oder Abschirmung wie das Abkleben oder Anbringen von Blechen.

Auf Deko-Beleuchtung an Haus und Garten sollte möglichst ganz verzichtet werden. Bäume und Sträucher, die nachts angeleuchtet werden, entfallen als Lebensraum für Tiere. Kugelleuchten oder Solar-Gartenleuchten stören nachtaktive Tiere und stellen Barrieren dar.

Starke Lichtimmission versus optimierte Beleuchtung

Weitere Informationen:

Gewerbe- und Industriebeleuchtung

Ein Großteil umweltschädlicher Lichtemissionen in unserer Region wird durch Industrie- und Gewerbebeleuchtung verursacht. Sie wäre mit rücksichtsvoller und optimierter Beleuchtung vermeidbar.

Werbetafeln und Schaufenster werden hell, meist schon blendend beleuchtet. Die Reduktion der Beleuchtungsstärke, eine Absenkung oder Abschaltung in Zeiten mit wenig Publikumsbetrieb oder die Verwendung von Bewegungsmeldern schaffen hier Abhilfe. Schilder, Fassaden, Gebäude, Parkplätze oder das Firmengelände sollten mit horizontal montierten Leuchten in warmen Farben (max. 2700 Kelvin) beleuchtet werden, die ihr Licht nach unten abstrahlen (0% Upward Light Ratio). Auf große, helle Leuchtwerbeflächen sollte grundsätzlich verzichtet werden.

Soweit eine Beleuchtung aufgrund der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR, A3.4 Anhang 2) notwendig ist, sollten nur die Mindestanforderungen an Beleuchtungsstärken realisiert werden. Auch hier ist eine Absenkung oder Abschaltung außerhalb der Geschäftszeiten möglich. Das hilft der Umwelt und senkt zudem Betriebskosten!

Wir bitten alle Unternehmen und Gewerbetreibende in der Region, auf optimierte und rücksichtsvolle Beleuchtung zu achten. Umweltschädliche Lichtimmissionen sind bereits heute nach §3 BImSchG unzulässig und mit dem neuen §41a BNatSchG besteht sogar eine Umrüstungs- und Anzeigepflicht.

Weitere Informationen:


Hinweis: Wir setzen uns als Hobbyastronomen und Umweltschützer für den Schutz der Nacht ein. Diesen Artikel haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt und entsprechende Quellen referenziert. Wir haften nicht für die Richtigkeit der Angaben und Empfehlungen, freuen uns jedoch über Feedback und konstruktive Kritik an schutz-der-nacht@vsda.de.