Bundesverordnung “EnSikuMaV” untersagt Außenbeleuchtung öffentlicher Gebäude und nächtliche Werbebeleuchtung
Lichtverschmutzung ist die Aufhellung der Nacht durch künstliche Lichtquellen. Um sie zu minimieren, sollte Licht nur bedarfsorientiert “Wo nötig, wann nötig, nur so hell wie nötig” und zielgerichtet auf die zu beleuchtende Fläche eingesetzt werden. Die Einführung preisgünstiger und effizienter LED-Beleuchtung hat leider genau zum Gegenteil geführt: Es wird immer mehr, heller und länger beleuchtet.